© physio bösche - Katrin Bösche - Calberlaher Str. 3 - 38574 Calberlah/Edesbüttel
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GUT ZU WISSEN
Versicherungen
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNGEN
geben starre Richtlinien vor:
Spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum des Rezeptes
muss die erste Behandlung erfolgen.
Die Anzahl der angebenen wöchentlichen
Behandlungseinheiten sollten eingehalten werden.
Therapieunterbrechungen dürfen maximal 10 Tage betragen
oder müssen vom behandelnden Arzt genehmigt werden.
Für die Rezepte müssen geringe Zuzahlungen geleistet
werden, die von der Krankenkasse nicht übernommen
werden. Diese sind in der Praxis bar gegen Erhalt eines
Quittungsbeleges zu zahlen.
BERUFSGENOSSENSCHAFT (BG)
Nach Berufsunfällen bekommen Sie ein Berufsgenossen-
schaftsrezept (DIN A4) von Ihrem Durchgangsarzt (mit BG-
Zulassung).
Die erste Behandlungseinheit muss spätestens 7 Tage nach
Ausstellung des Rezeptes erfolgen, es sei denn, es ist anders
vermerkt.
Eine Therapieunterbrechung ist nicht möglich und die Anzahl
der Behandlungen innerhalb einer Woche darf nicht verändert
werden.
Eine Zuzahlung für diese Rezepte ist nicht zu leisten, da die
BG die gesamten Behandlungskosten übernimmt.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN (PKV)
Wenn Sie privat versichert sind …
ist die zeitliche Abfolge der Behandlungseinheiten meistens
individuell zu gestalten.
Sie gehen mit uns einen Behandlungsvertrag ein und am
Ende bekommen Sie ein Rechnung von uns sowie die
Originalverordnung (mit Kopie). Diese reichen Sie zur
Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
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