GUT ZU WISSEN Versicherungen
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNGEN geben starre Richtlinien vor: Spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum des Rezeptes muss die erste Behandlung erfolgen. Die Anzahl der angebenen wöchentlichen Behandlungseinheiten sollten eingehalten werden. Therapieunterbrechungen dürfen maximal 10 Tage betragen oder müssen vom behandelnden Arzt genehmigt werden. Für die Rezepte müssen geringe Zuzahlungen geleistet werden, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Diese sind in der Praxis bar gegen Erhalt eines Quittungsbeleges zu zahlen. BERUFSGENOSSENSCHAFT (BG) Nach Berufsunfällen bekommen Sie ein Berufsgenossenschaftsrezept (DIN A4) von Ihrem Durchgangsarzt (mit BG-Zulassung). Die erste Behandlungseinheit muss spätestens 7 Tage nach Ausstellung des Rezeptes erfolgen, es sei denn, es ist anders vermerkt. Eine Therapieunterbrechung ist nicht möglich und die Anzahl der Behandlungen innerhalb einer Woche darf nicht verändert werden. Eine Zuzahlung für diese Rezepte ist nicht zu leisten, da die BG die gesamten Behandlungskosten übernimmt. PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN (PKV) Wenn Sie privat versichert sind … ist die zeitliche Abfolge der Behandlungseinheiten meistens individuell zu gestalten. Sie gehen mit uns einen Behandlungsvertrag ein und am Ende bekommen Sie ein Rechnung von uns sowie die Originalverordnung (mit Kopie). Diese reichen Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
© physio bösche - Katrin Bösche - Calberlaher Str. 3 - 38574 Calberlah/Edesbüttel
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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNGEN geben starre Richtlinien vor: Spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum des Rezeptes muss die erste Behandlung erfolgen. Die Anzahl der angebenen wöchentlichen Behandlungseinheiten sollten eingehalten werden. Therapieunterbrechungen dürfen maximal 10 Tage betragen oder müssen vom behandelnden Arzt genehmigt werden. Für die Rezepte müssen geringe Zuzahlungen geleistet werden, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Diese sind in der Praxis bar gegen Erhalt eines Quittungsbeleges zu zahlen. BERUFSGENOSSENSCHAFT (BG) Nach Berufsunfällen bekommen Sie ein Berufsgenossen- schaftsrezept (DIN A4) von Ihrem Durchgangsarzt (mit BG- Zulassung). Die erste Behandlungseinheit muss spätestens 7 Tage nach Ausstellung des Rezeptes erfolgen, es sei denn, es ist anders vermerkt. Eine Therapieunterbrechung ist nicht möglich und die Anzahl der Behandlungen innerhalb einer Woche darf nicht verändert werden. Eine Zuzahlung für diese Rezepte ist nicht zu leisten, da die BG die gesamten Behandlungskosten übernimmt. PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN (PKV) Wenn Sie privat versichert sind … ist die zeitliche Abfolge der Behandlungseinheiten meistens individuell zu gestalten. Sie gehen mit uns einen Behandlungsvertrag ein und am Ende bekommen Sie ein Rechnung von uns sowie die Originalverordnung (mit Kopie). Diese reichen Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
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